Beachten Sie bei der Durchführung aller Reparaturen den Auszug aus dem §36 der StVZO. Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt werden. Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenbau, bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen, sowie Schäden an den Seitenwänden, müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt sein. Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis zu 6mm Schadenausdehnung, an der Reifeninnenseite gemessen, zulässig. Dabei muss der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein. Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipfropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein. Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig. Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
Professionelles Reparatursystem für Stichverletzungen im Laufflächenbereich der PKW-Reifen. Beachten Sie bei der Durchführung aller Reparaturen den Auszug aus dem §36 der StVZO. Die Reifeninstandsetzung muss fachgerecht durchgeführt werden.
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