Der Reifen-Handfüllmesser ist ausschließlich zum Prüfen, Befüllen und Entlüften von Reifen bestimmt. Das Gerät darf nur an einem Druckluftnetz betrieben werden, das den maximalen Betriebsdruck des Gerätes nicht überschreitet (siehe Gerätekennwerte) und mit einem Sicherheitsventil ausgestattet ist. Jede andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Seit 01. Januar 2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz (MessEG), welches die Kennzeichnung von Messgeräten neu regelt. Es wird nun der Beginn der Eichfrist gekennzeichnet und nicht mehr der Ablauf der Eichfrist, wie es früher war. Ist auf der Eichplakette nun z.B. die "18" angedruckt, erfolgte die letzte Eichung im Jahr 2018 und gilt für zwei Jahre (2018 & 2019). Im darauffolgenden Jahr (2020) muss die Eichung erneuert werden.
EAN | 4034138647505 |